Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Zimmern & Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für die
branchentypischen Nebenleistungen (Gasthofannahmevertrag)
Zwischen dem Gasthof Goldener Engel, Inh. Stefanie Schrembs und dem Gast.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Zimmern & Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für die branchentypischen Nebenleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn das dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Gastes (Klick auf den Bestätigungslink in der vom Buchungssystem versandten E-Mail) zu Stande. Der Gasthof behält sich vor, ab Klick auf den Bestätigungslink durch den Gast, den Vertrag aus wichtigem Grund zu stornieren. Der Gast hat hier keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder auf Erstattung des Vertrauensschadens. Bei fernmündlicher oder schriftlicher (auch elektronische Textform) kommt der Vertrag durch die Bestätigung des Gasthofes zustande.
2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gasthof gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gasthofannahmevertrag, sofern dem Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten in schriftlicher oder mündlicher Form vorliegt.
3. Preise
3.1 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, bei Online-Buchung die im Buchungssystem angezeigten Preise. Nicht im Preis enthalten sind kommunale Abgaben der Gemeinde Waldeck oder des Landkreises Kemnath, die der Gast selbst schuldet. Die Preise werden bei Umsatzsteueränderung oder bei der Änderung oder Neueinführung kommunaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand Beherbergung angepasst.
3.2 Das Frühstück ist im Tages-Übernachtungspreis nicht inbegriffen. Dies kann als Zusatzleistung dazu gebucht werden und wird in der Rechnung extra aufgeführt.
3.2 Die Preise können vom Gasthof geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Gasthof dem zustimmt.
4. Rechnungstellung, Zahlung, Sicherheit, Aufrechnung
4.1 Die Rechnung des Gastes ist vor Ort bei der Anreise in bar, mit EC- oder Kredit-Karte zu begleichen.
4.2 Erfolgt die Zahlung über einen Dritten durch Überweisung (Rechnung), ist eine Kostenübernahme für den Gast vom Dritten erforderlich. Der Verzug tritt ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung geleistet worden ist.
4.3 Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Gasthof ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gasthof aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
4.4 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
4.5 Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausschließlich möglich, wenn dieser eine unstrittige oder rechtskräftige Forderung gegen den Gasthof nachweisen kann.
5. Stornierung durch den Gast und Stornokosten
5.1 Sofern zwischen dem Gasthof und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gasthofs auszulösen.
5.2 Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gasthof ausübt.
Die Stornierungsfrist ist
– bei Buchungen von einer Übernachtung bis 1 Tag vor Anreise kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung am Anreisetag wird 100 % des Übernachtungspreis fällig, ebenso bei Verkürzung des Aufenthalts.
– bei Buchungen von Gruppen-/Firmenbuchungen für mehr als 2 Zimmer und mehr als einer Übernachtung bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei. Danach fallen Stornokosten in Höhe von 80 % des Übernachtungspreises an. Bei Stornierung am Anreisetag oder Verkürzung des Aufenthalts, fallen Stornokosten in Höhe von 100 % an.
5.3 Können die Zimmer anderweitig nach der Stornierungsfrist durch den Gasthof weitervermietet werden, werden die ersparten Aufwendungen angerechnet.
6. Stornierung durch den Gasthof
6.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 5 eingeräumt wurde, ist der Gasthof ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gasthofs die Buchung nicht endgültig bestätigt hat.
6.2 Wird eine gemäß Ziffer 4.3 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Gasthof gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Gasthof ist in diesem Fall zur Berechnung des bisherigen Verwaltungsaufwandes gegenüber dem Gast berechtigt.
6.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
– der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofs zuzurechnen ist;
– ein Fall der Ziffer 11 und/oder 12 vorliegt;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 8 vorliegt;
– Der Gasthof von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gasthofs nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gasthofs gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außerge-richtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
6.4 Der Gasthof hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
7. An- und Abreise
7.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check In) nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
7.2 Sofern nicht eine spätere Anreise vereinbart wurde, behält sich der Gasthof das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
7.3 Bei einer Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies an der Rezeption mitteilen. Bei Abreise nach 18.00 Uhr ist ein weiterer Tages-Übernachtungspreis zu zahlen.
8. Weitervermietung, Untervermietung
Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofs. Verweigert der Gast die Erlaubnis, so kann der Gasthof das Mietverhältnis außerordentlich kündigen.
9. Haftung des Gastes
9.1 Der Gast hat die Zimmer bzw. Wohnungen sowie deren Einrichtung mit Sorgfalt zu behandeln. Durch den Gast zu vertretende Schäden werden dem Gast durch den Gasthof in Rechnung gestellt.
9.2 Bei Schäden unter Ziffer 14.
9.3 Bei entstehenden Kosten unter Ziffer 15.4.
9.4 Bei Verlust des Zimmer- und/oder Haustürschlüssels.
9.5 Soweit dem Gast ein Pkw- oder Fahrradstellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gasthofes.
10. Haftung des Gasthofs
10.1 Störungen und Mängel an der Leistung des Gasthofs sind durch den Gast unverzüglich beim Gasthof anzuzeigen. Der Gast ist verpflichtet, Zumutbares zur Behebung oder Geringhaltung des Schadens beizutragen. Die Haftung des Gasthofs bei Störungen oder Mängeln richtet sich nach den aktuellen rechtlichen Vorschriften.
10.2 Der Gasthof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastes oder seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10.3 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gasthof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung, auf Anfrage auch für Fundsachen (beachte Ziffer 12).
11. Verjährung von Forderungen
Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastes beruhen.
12. Fundsachen
Für liegengelassene oder verlorene Sachen haftet der Gasthof nicht, gefundene Sachen werden verwahrt und auf Anfrage gegen Entgelt nachgesendet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
13. Haustiere
Grundsätzlich dürfen keine Tiere mitgebracht werden, falls doch, nur nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Gasthofs und gegen Berechnung eines Zuschlages. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.
14. Nichtraucher-Gasthof
Im gesamten Gasthof besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 100,-EUR. Kann das Zimmer wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht laut Tages-Übernachtungspreis in Rechnung gestellt. Verursachte Schäden durchs Rauchen werden dem Gast in Rechnung gestellt.
15. Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs
15.1 Der Gasthof verfügt über einen Internetzugang per LAN und WLAN. Er gestattet dem Gast den Zugang zum Internet für die Dauer seines Aufenthaltes im Gasthof. Die Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung des Hotels und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung im Netz erklärt sich der Gast mit den Nutzungsbedingungen In Ziffer 15 einverstanden. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internets per LAN oder WLAN zu gestatten.
15.2 Der WLAN Empfang ist nicht in allen Zimmern gleich. Der Gasthof übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Gasthof behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren. Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des Internets.
15.3 Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch und für die Dauer des Aufenthaltes im Gasthof bestimmt. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gasthof hat jederzeit das Recht den Zugangscode zu ändern.
15.4 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass LAN und WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Gasthof weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Gasthof keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
15.5 Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtig Internetseiten oder geht Verbindlichkeiten ein, sind die darauf resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
16. Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume Bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Das UN-Kaufrecht und das Kollisionsrecht finden keine Anwendung. Der Gerichtsstand ist Kemnath.
18. Änderung der AGBs
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verfasst werden und von Mieter und Vermieter durch eine Unterschrift bestätigt werden, dass sie Bestandteil des Vertrages werden sollen.
Waldeck, den 01.07.2023
Tischreservierung erforderlich
To go nach Möglichkeit